Neue Tanksymbole, Digitalradio, Fahrverbote, E-Autos… der Jahreswechsel bedeutet immer auch zahlreiche Gesetzesänderungen für alle Bürger. Das trifft natürlich auch den Straßenverkehr und Automobilbereich. Viele Änderungen sind durchaus positiv, manchmal aber ziemlich kompliziert.

DAB-Radio in allen Neuwagen
Nach einem Beschluss des EU-Parlamentes sollen die Autoradios von Neuwagen zusätzlich zum UKW-Empfang künftig auch grundsätzlich den Empfang von DAB+ ermöglichen. Bislang war das meistens optional, musste also extra bezahlt werden. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren müssen alle Neuwagen dann mit DAB+ auf den Markt kommen, sofern sie ein Radio an Bord haben.

Schutz vor Falschbetankung
Benzin statt Diesel getankt? Das soll künftig nicht mehr passieren. Viele Hersteller haben schon technische Fehlbetankungs-Schutzsysteme. Die EU schreibt ab 2019 einheitliche Kraftstoff-Bezeichnungen vor, damit man im Ausland nicht aus Versehen zum falschen Zapfhahn greift. Denn “Diesel” heißt eben nicht überall “Diesel”. An den Zapfpistolen sollen dann entsprechende Etiketten angebracht werden.

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Dieselfahrverbote 2019
Im kommenden Jahr wird im gesamten Stadtgebiet Stuttgarts ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter in Kraft treten. Schon ab Januar sind davon auswärtige Fahrzeuge betroffen, Stuttgarter Diesel sowie Handwerker-Fahrzeuge ab April. Vom Fahrverbot ausgenommen sind Taxis, Reisebusse, Einsatz- und Hilfsfahrzeuge sowie Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen. Ob auch in der Frankfurter Innenstadt Diesel von einem Fahrverbot betroffen sind, steht noch nicht ganz fest. Voraussichtlich aber werden dort ab 1. Februar Dieselautos, die lediglich die Abgasnorm Euro 4 abwärts erfüllen, sowie Benziner mit Euro 1 und 2 nicht mehr fahren dürfen. Ab September sind davon auch Euro-5-Diesel betroffen.

Akustisches Warnsystem für E-Fahrzeuge
Elektro- und Hybridfahrzeuge kommen fast geräuschlos und damit unbemerkt herangerollt. Um die Sicherheit besonders von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen, müssen neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge ab Juli 2019 ein akustisches Warnsignal von sich geben.

Fahrzeugzulassung online
Wer 2019 ein neues Auto erstmals zulassen oder ummelden möchte, für den sind Warteschlangen in der Zulassungsstelle bald passé. Denn mit einer Änderung, die im Laufe des Jahres in Kraft treten soll, können Fahrzeuge auch über das Internet bei den Zulassungsbehörden zugelassen wie auch umgemeldet werden. Voraussetzung dafür ist die aktivierte Online-Funktion des neuen Personalausweises zur Identifizierung. Wiederzulassungen und Abmeldungen via Online-Portal sind bereits seit 2017 bzw. 2015 möglich.