Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert den Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit, das noch im Oktober den Bundestag passieren soll.
Sie kritisieren, dass der Arbeitgeber künftig für den Arbeitnehmer, der befristet in Teilzeit gehen möchte, nicht nur einen Ersatz auf Teilzeitbasis einstellen, sondern diesen auch noch befristen muss. Es sei äußerst schwer, auf dem Arbeitsmarkt solche Kräfte zu finden.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Unterfranken hat sich bereits gegen diesen Gesetzesentwurf ausgesprochen – da es an 24 Prozent aller Beschäftigten vorbeigehe. Der Grund: Das Gesetz gelte nur für Betriebe, die mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigten.

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