Der Freistaat Bayern will die Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler weiter verbessern. Um ihnen Freiräume für ihre Kreative Arbeit zu verschaffen, sollen auch in den Jahren 2019 und 20 bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler durch das Atelierförderprogramm in ihrem künstlerischen Schaffen unterstützt werden. Anträge auf Zuschüsse aus dem Atelierförderporigramm müssen bis ende Juli bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung, sowie ein Hauptwohnsitz in Unterfranken.

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