Unfallflucht:

Hammelburg, Lkr Bad Kissingen: Sachschaden in Höhe von ca. 750,– Euro verursachte ein bisher nicht bekannter Fahrzeugführer. Dieser verließ die Unfallstelle, ohne eine Schadensregulierung in die Wege zu leiten.
Am Samstag, 09.06.18, um 06.15 Uhr parkte die Eigentümerin eines silbernen Ford Fiesta ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der äußeren Kissinger Straße. Als sie gegen 09.30 Uhr wieder in ihren Pkw kam, musste sie feststellen, dass in der Zwischenzeit ein anderes Fahrzeug gegen ihres gestoßen war. Dabei wurde die rechte Frontseite des Ford beschädigt. Dem Schadensbild nach zu urteilen, könnte es sich bei dem Verursacherfahrzeug um einen Lkw gehandelt haben.
Wer hat den Unfall beobachtet und kann Hinweise geben. Meldungen werden von der Polizei Hammelburg, Tel.: 09732/9060.

Alkohol am Steuer:

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Hammelburg, Lkr Bad Kissingen: Trotz vorausgegangenem Alkoholkonsums setzte sich am Samstag, 09.06.18, ein 49-jähriger ans Steuer seines Pkw. Der Mann war mit seinem Fahrzeug gegen 11.30 Uhr in der Kissinger Straße angehalten worden. Bei der Kontrolle stellt sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Eine Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0.41 mg/l. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Folgen werden eine Bußgeldanzeige und ein einmonatiges Fahrverbot.

Diebstahl einer Campingdusche von einer Baustelle:

Sulzthal, Lkr Bad Kissingen: Am Samstag erstattete eine Frau Anzeige wegen Diebstahls. Ihren Angaben zufolge wurde im Zeitraum von Freitag, 08.06.2018, gegen 20.00 Uhr bis Samstag, 09.06.18, 08.00 Uhr eine Campingdusche entwendet. Diese lag auf einem Gerüst an einer Baustelle in der Eichstraße. Die schwarze Campingdusche mit weißem Schlauch und weißer Brause hat einen Wert von ca. 80,– Euro.
Täterhinweise werde von der Polizei Hammelburg, Tel.: 09732/9060, entgegen genommen.

Trunkenheit am Kinderwagen:

Hammelburg, Lkr Bad Kissingen: Bei ihrer Streifenfahrt waren Beamte der Polizeiinspektion schon etwas überrascht, als sie am Samstag, 09.06.18, kurz vor 22.00 Uhr einen Mann erblickten, der einen Kinderwagen vor sich her schob. Das Auffällige war, dass der Mann dabei die ganze Breite des Gehsteiges benötigte und sich selbst nur durch Festhalten an dem Kinderwagen auf den Beinen halten konnte. Im Kinderwagen saß der 4-jährige Sohn des Mannes. Im Gespräch wurde sehr schnell klar, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab den Wert von 0.91 mg/l, dies entspricht in etwa 1,82 Promille. Da der Herr nicht in der Lage war, seinen Weg und den seines Kindes sicher fortzusetzen, wurde ein Angehöriger verständigt. Dieser nahm sich sowohl des 4-jährigen als des Vaters an. Im Nachgang wird eine Meldung an das zuständige Jugendamt erstellt.