Gustl Mollath will nächste Woche in München eine Schadenersatzklage gegen den Freistaat einreichen. Er fordert rund zwei Millionen Euro für seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Das Angebot der Staatsregierung von 170.000 Euro Entschädigungszahlung hatte Mollath abgelehnt. In Schweinfurt hatte sich Mollath damals auf sein Wiederaufnahmeverfahren vorbereitet. 2014 wurde er freigesprochen, obwohl das Regensburger Gericht der Überzeugung war, dass er seine Frau misshandelt hat. 2006 begann der erste Prozess gegen ihn. Trotz Freispruch kam er in eine Psychatrie, weil ihm Gutachter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten.

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