Werneck, Lkr Schweinfurt

Acht auf einen Streich

Acht Verstöße gegen geltendes Recht stellte eine Polizeistreife bei der Kontrolle eines Audi-Fahrers fest, der am Freitag gegen 00.45 Uhr am Bühlweg in Werneck kontrolliert wurde. Bei der Durchsuchung des 22 jährigen Fahrers aus dem Landkreis Schweinfurt konnte zunächst eine Kleinmenge Rauschgift sichergestellt werden. Bei der Überprüfung des Audi stellten die Beamten der VPI Schweinfurt-Werneck fest, dass dieser nicht zugelassen und versteuert war. Um dies zu verschleiern, hatte der Fahrer an die Vorderseite des Fahrzeugs entstempelte Kennzeichen und an das Fahrzeugheck die Nummernschilder eines anderen Fahrzeugs angebracht. Zudem hatte der Fahrer keinen Führerschein mehr. Da die Beamten Anzeichen von Drogenkonsum bei dem Mann feststellten und ein Drogentest positiv verlief, wurde durch einen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt. Personen, die den Audi-Fahrer oder andere Personen zur Tatzeit gesehen haben, werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck (Tel. 09722/9444-130) in Verbindung zu setzen.

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Werneck, Lkr Schweinfurt

Geldbeutel weg

Während des Einkaufs bei einem Discounter im Gewerbegebiet an der A70 hat ein unbekannter Täter am vergangenen Donnerstag zwischen 12.30 Uhr und 13.00 Uhr aus dem Einkaufswagen einer Kundin einen Geldbeutel mit Bargeld und Scheckkarte entwendet. Noch bevor die Kundin den Diebstahl bemerkte und bei der Polizei Anzeige erstattete, wurde mit der Karte Geld abgehoben. Hinweise auf den Täter erbittet die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck (Tel. 09722/9444-130).

Werneck, Lkr Schweinfurt

Die Fahrerkarte eines anderen Lkw-Fahrers hatte ein Berufskraftfahrer im digitalen Kontrollgerät seines Sattelzuges eingesteckt, als er am vergangenen Donnerstag gegen 15.55 Uhr auf einem Parkplatz der A7 durch eine Streifenbesatzung der VPI Schweinfurt-Werneck kontrolliert wurde. Dadurch wollte der 48 jährige Berufskraftfahrer Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten verschleiern. Ihn erwartet nun einen Strafanzeige der Staatsanwaltschaft wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten.