Alle Lockerungen im Freistaat wurden von der Staatsregierung um zwei Wochen verschoben. Für Baumärkte, Blumenläden und Buchhandlungen gelten nun die gleichen Regeln, wie für alle anderen Einzelhändler. Das ist die Folge einer aktuellen Gerichtsentscheidung zur Öffnung von Schuhläden. Alle Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Kultur oder Sport nach dem Anfang März beschlossenen Stufenplan werden um zwei Wochen verschoben.

 

 

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