Mieter, die aktuell ihre Heizkostenabrechnung für 2023 erhalten, können jetzt erstmalig einen Teil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Die Verbraucherzentrale Schweinfurt bietet dazu nun einen Rechner an, mit dem beide Seiten ihren jeweiligen Anteil an den CO2-Kosten ermitteln können. Bei Gebäuden mit Zentralheizung sind die CO2-Kosten bereits ausgewiesen. Haben Mieter einen Vertrag direkt mit dem Energieversorger, müssen sie aktiv die CO2-Kosten beim Vermieter einfordern. Dafür haben sie sechs Monate Zeit, danach verfällt der Anspruch, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern.
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