Ab dem 1. Juli entfällt laut den Stadtwerken Schweinfurt das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ für das Kabelfernsehen. Das bedeutet, dass die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mitnebenkosten abgerechnet werden. Jeder Mieter muss demnach nun selbstständig sein Kabelfernsehen aktiv sichern. Zu beachten ist, dass Mieter vorzeitig handeln sollten, damit auch nach dem 1. Juli der Anschluss auf Empfang bleibt. 
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