Seit Montag ist Cannabisbesitz teilweise legal. Eine ehemalige Straftat ist also keine mehr. Da stellt sich die Frage, was mit denjenigen passiert, die wegen des Besitzes von Cannabis in Haft sind. Dr. Reinhold Emmert ist Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Müssen Häftlinge jetzt wegen der neuen Regelungen entlassen werden?
Vielen Dank, Herr Dr. Emmert!
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