Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurden die folgenden öffentlichen Buslinien des Linienbündels 3 ab 1. September neu vergeben:
1. 1163 (Haßfurt – WülflingenSailershausen)
2. 1164 (Haßfurt – Prappach – Augsfeld)
3. 1166 (Kreuztal/Riedbach – Holzhausen/Römershofen –Haßfurt)
Linienbetreiber ist künftig die Fa. Will Reisen GmbH & Co. KG aus Zeil am Main. Die Fa. Frosch(Haßfurt) bzw. die Fa. Zettelmeier (Westheim) stellen somit zum 31. August den Betrieb auf diesenLinien ein.
Das Landratsamt Haßberge bittet alle betroffenen Fahrgäste, sich über die neuen gültigen Fahrpläne zu informieren und zur Unterscheidung der Fahrzeuge die Außenanzeigen am Bus zu beachten, die die gewohnten Liniennummern und den jeweiligen Zielort anzeigen. Die Fahrpläne sind online unter: www.vgn.de/netz-fahrplaene/linien/ abrufbar. Immer informiert über Abfahrten und mögliche Änderungen sind Fahrgäste auch mit der VGN-App. Diese bietet unter anderem auch eine Echtzeitauskunft sowie mobile Handytickets an.
Die Fahrpläne wurden komplett neu überarbeitet, Taktungen wurden vereinheitlicht und verdichtet.Neu ist die Bedienung an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen. Neben den bekannten Fahrtmöglichkeiten an Schultagen steht nun eine beträchtlich ausgeweitete Anbindung in den Ferien zur Verfügung. Der Beginn ist wochentags bereits am Morgen gegen 6.30 Uhr, ein attraktiver Umstieg auf die Zugverbindungen am Bahnhof Haßfurt stand dabei im Vordergrund, um auch Pendlern, die mit den Zügen der DB weiterfahren möchten, ein zeitlich interessantes Angebot zu unterbreiten. In den Abendstunden wurde das Betriebsende später gelegt, bisher verkehrten auf diesen Linien die letzten Busse bereits gegen 17.00 Uhr. Die Anbindung an das Gewerbegebiet Godelstatt wurde erheblich ausgebaut. In den Tagesrandlagen, Ferien und an den Wochenenden verkehren die Fahrten bedarfsabhängig als Rufbusse. So werden unnötige Fahrten vermieden, die Rufbusse kommen nach einer Voranmeldung des Fahrgastes zuverlässig und fahren somit nur bei einem tatsächlich existierenden Bedarf.
Die zusätzlichen Möglichkeiten werden hoffentlich von der Bevölkerung gut angenommen. Ende des Jahres erscheint auch wieder das neue VGN-Fahrplanheft, in dem die neuen Verbindungen in gedruckter Form vorliegen. Eine aktuelle Linienübersicht und nähere Informationen zum ÖPNV sind online unter: https://www.hassberge.de/buergerservice/oepnv/-schuelerbefoerderung/fahrplaene.html zu finden.
An bereits gekauften Fahrkarten ändert sich nichts, diese gelten weiterhin, ohne dass vom Fahrgast etwas unternommen werden muss. Mit bestehenden Fahrkarten kann somit sowohl im VGN als auch im VSW-Bereich, im Rahmen der tariflichen Gültigkeit, weitergefahren werden. Für Fragen zum Fahrplan, Fundsachenmanagement, Verbundpassausstellung… ist das Busunternehmen Will unter Telefon 09524/850905 oder info@will-reisen.de erreichbar.
Bei Umstiegen auf die Busse 8130, 8132 und 1151/8156 nach und von Richtung Schweinfurt ist es auf den neu vergebenen Linien des Linienbündels 3 möglich, einen durchgängigen Fahrschein für die Busverbindungen in den Landkreis Schweinfurt zu erwerben. Bisher waren bei einem Umstieg verschiedene Fahrscheine nötig. Nun genügt auch hier nur eine Karte des VSW-Wabentarifs, so wie es z. B. auf den Linien 1152 und 1153 schon lange möglich ist.
Im Rahmen der Ausschreibung hat der Landkreis Haßberge Mindestanforderungen festgelegt. Im Personenbeförderungsgesetz wird vorgegeben, dass eine durchgängige Barrierefreiheit im ÖPNV zu realisieren ist. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wurde im Rahmen der Vergabe der Einsatz barrierefreier Niederflurbusse bzw. Low-Entry-Busse gefordert. Derartige Fahrzeuge haben im Vergleich zu den bisher eingesetzten eine höhere Gesamtkapazität. Bauartbedingt stehen aber weniger Sitzplätze, dafür mehr Stehplätze zur Verfügung.
Das Landratsamt und die Fa. Will stehen im ständigen Austausch, um einen möglichst reibungslosen Betriebsübergang sicherzustellen. Sollten beim Betreiberwechsel Reibungsverluste in der Umstellungsphase entstehen, was nicht unüblich ist, bittet das Landratsamt, auch im Namen des Verkehrsunternehmens, um Entschuldigung.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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