In 41 Tagen wird in Bayern der neue Landtag gewählt. In dieser Woche werden in Mainfranken die Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Wahlberechtigten können damit auch ihre Briefwahlunterlagen anfordern. In der Region betrifft das rund 400.000 Menschen. Wahlberechtigt ist jeder volljährige deutsche Bürger, der seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in Bayern hat. Die Wahllokale werden in ganz Bayern am 8. Oktober zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet sein.

Nun wird es ernst: Briefwahl in Bayern kann losgehen

In Wahlkampfreden ist immer vom alles entscheidenden Wahlsonntag die Rede. Das stimmt aber nur mit Blick auf die Auszählung der Stimmen, denn immer mehr Wähler haben dann ihre Entscheidung längst getroffen.

Inmitten der Sommerferien starten in Bayern die wichtigsten Wochen vor der Landtagswahl. Von diesem Montag an ist – theoretisch – das Wählen per Briefwahl möglich. Jedenfalls ist nun laut Landeswahlleitung das frühestmögliche Datum, ab dem die Erteilung von Wahlscheinen mit den Briefwahlunterlagen möglich ist – sofern die Stimmzettel in den jeweiligen Stimmkreisen fertig sind. Wann genau die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen in den Händen halten, dürfte von Kommune zu Kommune also etwas variieren.

Seit Jahren wächst der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler allerorts stark – 2018 lag er hierzulande mit 38,9 Prozent so hoch wie nie zuvor. Und Experten wie Parteien rechnen fest damit, dass die Wahl am 8. Oktober einen Rekordwert an Briefwählern liefern wird. Insgesamt sind diesmal rund 9,4 Millionen Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen.

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«Es wird sicher ein Rekord werden, ob der Anteil aber über die 50-Prozent-Marke geht, ist kaum zu prognostizieren», hatte die Politikwissenschaftlerin Sabrina Mayer zuletzt gesagt. Nach Angaben der Inhaberin des Lehrstuhls für Politische Soziologie an der Universität Bamberg nutzen längst auch auf dem Land immer mehr Menschen die Briefwahl: «Früher hatte der Gang zum Wahllokal am Sonntag was Rituelles, und gerade auf dem Land hatte es auch was von sozialer Kontrolle, es ging auch darum, dort gesehen zu werden. Das ist heute aufgeweicht.»

Seit 1958 ist in Bayern die Briefwahl möglich, damals machten jedoch nur 96 112 Menschen davon Gebrauch. Es durfte aber auch nur derjenige per Brief wählen, der sich «am Wahltag aus wichtigem Grund» außerhalb seines Wahlkreises aufhielt. Dazu zählte ein Urlaub ebenso wie Arbeit, Krankheit oder Freiheitsentziehung, also ein Gefängnisaufenthalt. Zum Vergleich: 2003 waren es bereits mehr als 1,2 Millionen Menschen, und vor fünf Jahren besagte fast 40 Prozent.