Gochsheim, Friedhofstraße. Ein E-Scooterfahrer wurde am Samstag, den 04.03.2023 gegen 22.20 Uhr aufgrund eines ungültigen Versicherungskennzeichens einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Der Fahrer gab an, kurz vor der Kontrolle Marihuana konsumiert zu haben. Zudem ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,52 Promille. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden und eine Blutentnahme veranlasst.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass die Fahrzeugführer sogenannter E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr denselben Regelungen hinsichtlich Fahrtauglichkeit wie beim Führen eines Kraftfahrzeuges wie z.B. Pkw unterliegen.

Quelle: Polizei

Werbung