Ab dem 1. März möchten wir die aktuell bestehende Regelung für unsere Besucherinnen und Besucher vereinfachen.
Dann gilt Folgendes:
Als Zugangsvoraussetzung gilt das permanente Tragen einer FFP2-Maske sowie die Eigenerklärung, dass ein zugelassener Corona-Selbsttest in den vergangenen 24 Std. durchgeführt wurde und dieser negativ war. Diese Eigenerklärung kann nach Aufforderung schriftlich oder mündlich abgegeben werden.
Die kostenlose BRK-Teststrecke im Eingangsbereich des Krankenhauses wird ab dem 01.03.2023 nicht mehr zur Verfügung stehen.
In der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr können die Patientinnen und Patienten auf den bettenführenden Stationen weiterhin von mehreren Personen besucht werden. Nach Absprache mit den Stationen sind auch Besuche außerhalb dieses Zeitfensters möglich.
Detaillierte Informationen zur Besucher-Regelung finden Sie auf unserer Website unter „Aktuelle Besucherregelung“.
Im gesamten Klinikbereich ist das Tragen einer zertifizierte FFP2-Maske verpflichtend.

Quelle: Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt

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