Mit Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung zum 28. Februar 2023 enden alle darin geregelten kostenlosen Testansprüche. Deswegen schließt das Corona-Testzentrum des Gesundheitsamtes Haßberge in Wonfurt zum 1. März. Letzte Testungen sind noch möglich am Dienstag, 28. Februar. In diesem Zusammenhang bedankt sich  Landrat Wilhelm Schneider bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Testzentrum in Wonfurt innerhalb kürzester Zeit aufgebaut und von Beginn an die Abläufe mit organisiert und betrieben haben. Sowohl die unregelmäßigen und häufig sehr kurzfristigen Änderungen in Bezug auf die Voraussetzungen einer Testung, die daraus resultierenden Anpassungen der Kapazitäten und wechselnde Bedarfe im Zuge der an- und abschwellenden Infektionswellen mussten von den Verantwortlichen bewältigt werden. „Sie alle haben zuverlässig und mit viel Einsatz dazu beigetragen, dass das Testzentrum einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet hat.“
Weiterhin wird darauf hingewiesen: Wer typische Symptome einer Coronavirus-Infektion hat, sollte nach Möglichkeit zuhause bleiben und sich am besten telefonisch mit seiner Hausärztin oder seinem Hausarzt in Verbindung setzen, um weitere Schritte abzuklären. Medizinisch notwendige Tests erfolgen weiterhin durch die Hausärzte.
In Kliniken und Pflegeheimen reicht künftig ein Selbsttest
Angesichts der geringen Zahl an nachgewiesenen Corona-Infektionen müssen Besucher von Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen ab Freitag, 10. Februar, an nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen. Dies hat das Bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen. Der Selbsttest muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht unter Aufsicht erfolgen, es genüge vielmehr eine Erklärung, dass der Test negativ gewesen sei.
Bisher war für Besuche von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich. Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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