Ein Pizzalieferdienst spielt in seinen Laden Musik. Doch dann kommt eine Rechnung von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Der Pizzalieferdienst soll rund 370 Euro für die angebliche öffentliche Wiedergabe von Musikstücken in den Räumlichkeiten des Lieferdienstes bezahlen. Jetzt kam  aber raus: Die Forderung war unberechtigt. Rechtsanwalt Thomas Seggewiss von Steinbock und Partner aus Würzburg hat den Pizzalieferdienst in diesem Fall vertreten. Elias Bock aus der PRIMATON-Redaktion hat sich mit Herrn Seggewiss unterhalten. Mehr Informationen finden Sie hier.
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