Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 26. Juli 2022 erneut mit dem Parkraumkonzept Hochfeld befasst. In dieser Sitzung wurden die Erkenntnisse, Wünsche und Anregungen aus den durchgeführten Ortsbegehungen vorgestellt.
Nachdem in nahezu allen Ortsbegehungen Kritik an den oftmals wochenlang abgestellten Anhängern, Wohnmobilen, Wohnwagen etc. geäußert wurde, hat der Stadtrat entschieden, das Parken innerhalb der markierten Flächen nur noch für PKW und Krafträder zu gestatten. Diese Regelung soll nun in der Kalenderwoche 39 bis 30. September 2022 mit der Anbringung entsprechender Beschilderung an den Zonenschildern umgesetzt werden.
Die betroffenen Halter, die ein dann „verbotenes“ Fahrzeug auf eine Adresse innerhalb der Haltverbotszone zugelassen haben, wurden von der Stadtverwaltung Anfang September angeschrieben und auf die bevorstehenden Änderungen, die nun im Anschluss an die Sommerferien umgesetzt werden, hingewiesen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Tage bei der Verkehrsbehörde zu beantragen, um das Fahrzeug für den Urlaub „fit“ zu machen oder zu be- und entladen. Das reine Be- und Entladen ist unter der Bedingung, dass der Ladevorgang nach außen ersichtlich ist, auch weiterhin ohne Genehmigung möglich.
Die Stadt Schweinfurt bittet darum, die angeordneten Regelungen ab der Anbringung der Schilder zu beachten, da sonst bei festgestellten Verstößen mit einer entsprechenden Ahndung gerechnet werden muss. Dies gilt neben den angeschriebenen betroffenen Haltern ebenso für Mitarbeiter des Leopoldina Krankenhauses, Besucher, Firmenfahrzeuge etc. Handwerksbetriebe können weiterhin mit einer Handwerkerkarte während der Ausübung ihrer Tätigkeit im Areal parken.

Quelle: Stadt SCHWEINFURT

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