Vierte Corona-Impfung möglich
Impfzentrum Haßberge setzt die STIKO-Empfehlung um. Für wen es die zweite Auf-frischungsimpfung gibt.
Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt neben den bis-herigen COVID-19-Impfstoffen den Impfstoff Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Des Weiteren empfiehlt die STIKO besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen eine 2. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischungsimpfung.
Seit dem 20. Dezember 2021 ist der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax in der EU zugelassen. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
Es handelt sich bei Nuvaxovid um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Ad-juvans). Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden. Nuvaxovid führt häufig zu lokalen und systemi-schen Impfreaktionen, die über wenige Tage anhalten können und ähnlich stark sind wie nach Impfung mit den anderen COVID-19-Impfstoffen. Die Zulassungsstudien erga-ben keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich schwerer unerwünschter Wirkungen nach Impfung. Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zu Nuvaxovid noch limitiert ist.
Der Novavax-Impfstoff wird im Landkreis Haßberge voraussichtlich ab der 9. Kalender-woche zur Verfügung stehen. Zunächst soll der neue Impfstoff hauptsächlich für Pflege-kräfte und medizinisches Personal zur Verfügung stehen.
Vierte Impfung für bestimmte Personengruppen
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut (STIKO) empfiehlt eine vierte Imp-fung beziehungsweise zweite Auffrischungsimpfung (Booster) für Menschen ab 70 Jah-ren, Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Men-schen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühes-tens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Perso-nal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frü-hestens nach 6 Monaten erhalten.
Die Impfzentren im Landkreis Haßberge sind auf die erwartete Personenzahl entspre-chend vorbereitet. Eine Buchung der Termine ist jederzeit über das vorgesehene Bu-chungsmodul unter www.impfzentren.bayern nach entsprechender Registrierung mög-lich. Für Personen, die keine Möglichkeit haben, sich eigenständig einen Termin zu bu-chen, steht die Hotline des Impfzentrums zur Verfügung, Telefon 09521/27-769 (Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) oder 27-600 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr). Eine vierte Impfung ist aber ak-tuell bei allen Impfangeboten im Landkreis auch ohne Terminvereinbarung und Regist-rierung möglich.
Impfen ohne Termin und Registrierung
In allen Impfzentren des Landkreises Haßberge und bei allen Sonderimpfaktionen in Zu-sammenarbeit mit den Kommunen ist Impfen ohne vorherige Terminvereinbarung mög-lich – voraussichtlich bis 20. Februar. Vor Ort kann zwischen den Impfstoffen Moderna (ab 30 Jahren), Biontech (ab 12 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren) gewählt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, besteht auch weiterhin die Möglichkeit einen festen Termin mit der vorherigen Registrierung unter www.impfzentren.bayern, auch in-nerhalb der unten genannten Zeiträume zu buchen. Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann auch weiterhin über die Hotline 09521/27-769 (Montag, Dienstag, Donners-tag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) oder 27-600 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren.
Impfen ohne Termin findet zu folgenden Zeiten statt:
• im Impfzentrum Hofheim: 1. bis 20. Februar von Montag bis Sonntag 8.00 bis 11.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr und 18.00 bis 21.00 Uhr.
• im Impfzentrum Ebelsbach: 31. Januar bis 20. Februar von Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 14.30 Uhr.
• Im Impfzentrum Königsberg: 31. Januar bis 20. Februar von Mittwoch bis Sonn-tag jeweils von 11.00 bis 14.30 Uhr und von 16.00 bis 19.30 Uhr.
Kinderimpftermine sind ausgenommen, diese finden innerhalb der angekündigten Zei-ten mit Termin statt.
Termine Sonderimpfaktionen:
Ebern, Alte Kaserne: Graf Stauffenberg Straße 1: Freitag, 11. Februar, 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag, 18. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr und Freitag, 25. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr.
Eltmann, Stadthalle: Montag, 21. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr.
Haßfurt, evangelisches Gemeindehaus am Heideloffplatz 12: Sonntag, 13. Februar: 11.00 bis 14.00 Uhr; die Impfaufklärung kann in verschiedenen Sprachen erfolgen (deutsch, englisch, russisch und ukrainisch).
Knetzgau, Ratssaal: Samstag, 26. Februar, von 10.00 bis 14.00 Uhr.
Rauhenebrach, Grundschule Untersteinbach: Schulstraße 2: Samstag, 12. Februar, von 9.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Zum Impftermin ist der Personalausweis und – wenn vorhanden – der Impfpass mitzu-bringen. Wer zur Zweit-, bzw. Auffrischungsimpfung kommt, muss einen Nachweis über die vorangegangenen Impfungen mitführen (Impfpass, digitales Impfzertifikat oder Impf-doku).

Quelle: Landratsamt Haßberge

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