Nachdem Anfang Januar der Eintrag des Geflügelpesterregers in eine private Geflügel-Hobbyhaltung im Gemeindegebiet Fladungen amtlich festgestellt wurde, hatte der Landkreis Rhön-Grabfeld mit Allgemeinverfügung vom 11.01.2022 in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie in der Gemarkung Hausen mit dem Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten gebotene Schutzmaßregeln angeordnet.
Da seither im Landkreis Rhön-Grabfeld weder bei Wildvögeln noch in Hausgeflügelbeständen neue Fälle von Geflügelpest zur amtlichen Kenntnis gelangt sind, werden die Auflagen, mit welchen in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie in der Gemarkung Hausen mit dem Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten ergänzende Aufzeichnungen, verstärkte Überwachung und ein Verbringungsverbot angeordnet worden waren, ab 08.02.2022 aufgehoben.
Die angeordnete Aufstallungspflicht in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie in der Gemarkung Hausen mit dem Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten ist jedoch weiterhin zu beachten.
Das Risiko der Verbreitung des Geflügelpesterregers in der Wildvogelpopulation und des Eintrages in Geflügelbestände wird laut aktueller Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterhin als hoch eingestuft.
Die Aufstallung von Nutzgeflügel in Landkreis-Gebieten, in denen Geflügelpesterreger nachgewiesen wurden, wird in der aktuellen und weiterhin sehr dynamischen Entwicklung der Seuchenlage als effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände angesehen.
Daher werden die Aufstallungspflicht und die weiteren Auflagen, die in der Allgemeinverfügung vom 29.12.2021 für die Gemeinde Stockheim, die Gemarkung Ostheim v. d. Rhön sowie die Gemarkungen Mellrichstadt, Eussenhausen, Mühlfeld, Roßrieth und Sondheim/Grabfeld angeordnet wurden, weiterhin aufrechterhalten.
Alle geflügelhaltenden Betriebe sind aufgefordert, ihre Tiere durch die Einhaltung der für den Landkreis verfügten allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen vor einem Eintrag des Seuchenerregers zu schützen und bei Auffälligkeiten bezüglich des Gesundheitsstatus des Geflügels unverzüglich das Veterinäramt Rhön-Grabfeld zu informieren (Kontakt: 09771-94-625 oder veterinaeramt@rhoen-grabfeld.de).

Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld

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