Das Landratsamt Bad Kissingen erlässt erneut eine Allgemeinverfügung, um Versammlungen in Form von sogenannten „Spaziergängen“ einen kontrollierbaren Rahmen vorzugeben. In Bad Kissingen treffen sich regelmäßig mehrere hundert Menschen zu Versammlungen, um ihren Unmut gegenüber den Corona-Regeln und den Corona-Schutzimpfungen auszudrücken.
Demnach darf die Versammlung ausschließlich am Donnerstag, 27.01.2022, zwischen 18:00 Uhr und 19:30 Uhr im Bereich der Kernzone der Innenstadt (v.a. Fußgängerzone) in Form eines Umzuges stattfinden. Den genauen Bereich skizziert das Landratsamt auf seiner Internetseite unter Sonderamtsblatt: www.landkreis-badkissingen.de/buerger–politik/amtsblatt/ (2022). Die Allgemeinverfügung ist notwendig, weil kein offizieller Versammlungsleiter bzw. Veranstalter für die Proteste verantwortlich zeichnet und auch keine normalerweise anwesenden Ordnungskräfte den friedlichen Verlauf der Versammlung gewährleisten. Aufgerufen wird zu den „Spaziergängen“ anonym in den sozialen Medien.

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen

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