Foto: Primaton

Bereits am zweiten Tag des neuen Jahres kam es erneut zu Versammlungen in Schweinfurt. Mit rund 1.000 Teilnehmern beteiligten sich deutlich weniger Menschen an den nicht angezeigten Versammlungen im Stadtgebiet, als im Vergleich zu letzter Woche. Eine Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt hatte Aufzüge bei nicht angezeigten Versammlungen verboten. Die Polizei war mit vielen Kräften im Einsatz und konnte die Gruppen von bis zu 250 Teilnehmern immer wieder stoppen. Gegen mehrere Versammlungsteilnehmer wurden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
Angezeigte Versammlung am Marktplatz
Begonnen hatten die Versammlungen am Sonntagnachmittag von 16:30 – 17:30 Uhr mit einer ordnungsgemäß angezeigten Versammlung am Marktplatz. Rund zehn Teilnehmer taten friedlich ihre Meinung kund. Diese Versammlung zeigt, dass es ohne weiteres möglich ist, eine Versammlung rechtzeitig anzukündigen und in Kooperation mit den beteiligten Behörden durchzuführen.
Kleingruppen sammelten sich im Stadtgebiet
Ab etwa 18:00 Uhr war im Bereich des Marktplatzes deutlicher Personenzulauf festzustellen. Nachdem sich die Teilnehmer dort zunächst in zahlreichen Kleingruppen aufgehalten hatten, formierten sich die Anwesenden gegen 18:10 Uhr im Bereich „Obere Straße“ zu einer Versammlung. Über einen Lautsprecherwagen informierte die Polizei über die Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt und dass das Geschehen als Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes angesehen wird.
Vom Marktplatz aus versuchten die Teilnehmer entgegen des Verbots der Allgemeinverfügung einen Aufzug zu formieren. Die mit starken Kräften im Stadtgebiet Schweinfurt präsenten Polizeikräfte konnten diese und weitere Aufzüge immer wieder aufhalten. Von einer Vielzahl von Teilnehmern stellte die Polizei die Personalien fest, um entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die Allgemeinverfügung sieht Bußgelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro vor. Gegen 20.00 Uhr war das Versammlungsgeschehen im Stadtgebiet beendet.
Überwiegend friedlicher Verlauf – Sechs Teilnehmer führten Messer mit
Während sich der überwiegende Großteil der Versammlungsteilnehmer durchweg friedlich verhielt, waren die polizeilichen Einsatzkräfte hin und wieder auch mit verbalen Aggressionen konfrontiert. Zu strafbaren Handlungen, insbesondere gegenüber den Beamtinnen und Beamten, kam es diesmal jedoch nicht. Sechs Versammlungsteilnehmer führten Messer bei sich und müssen sich nun wegen eines Vergehens gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Besondere Brisanz erfährt die Sicherstellung der Messer vor dem Hintergrund, dass in Messenger Diensten offen zum Angriff auf Polizeibeamte mit Messern aufgerufen worden ist.
Rädelsführer identifiziert – Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Bereits während des Versammlungsgeschehens leitete die Polizei gegen gut 200 Teilnehmer Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Allein in der Wilhelmstraße stellte die Polizei die Personalien von rund 150 Personen fest. Unter den Betroffenen befanden sich fünf Personen, die koordinierend auf die Versammlung eingewirkt und somit in Funktion von Versammlungsleitern agiert haben. Eine dieser Personen ist bereits in der Vergangenheit als regionaler Organisator von entsprechenden Versammlungen mehrfach in Erscheinung getreten. Weitere Verstöße wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes wurden beweissicher dokumentiert, um eine Verfolgung ggf. im Nachgang der Versammlung zu ermöglichen.
Apell und Dank der unterfränkischen Polizei
Mit Blick auf die Zukunft appelliert die Polizei erneut an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und Versammlungen ordnungsgemäß anzuzeigen. Weiterhin sind die Corona-Regeln, insbesondere die geltenden Allgemeinverfügungen, einzuhalten.
Bei den Anwohnern der Stadt Schweinfurt bedankt sich die Polizei für ihr Verständnis im Hinblick auf die Beeinträchtigungen sowie Zustimmung für die polizeiliche Präsenz und die polizeilichen Maßnahmen.

Quelle: Polizei Unterfranken


Enrico Ball von der Polizei Unterfranken:

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