Freistaat verschärft Regelungen ab 28. Dezember
Silvester steht vor der Tür und damit wächst bei vielen Menschen der Wunsch, gemeinsam mit Freunden ins neue Jahr zu starten. „Doch so unbeschwert, wie wir uns das wünschen, können wir auch heuer nicht den Jahreswechsel zusammen feiern“, sagt Landrat Thomas Bold und verweist in diesem Zusammenhang auf die Corona-Regeln: „Bitte denken Sie daran, dass am 28. Dezember weitere Verschärfungen in Kraft treten.“
Demnach sollen Feiern grundsätzlich nur im kleinsten Kreis stattfinden. „Wichtig ist, dass die Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand, Hygiene und regelmäßiges Lüften beachtet werden“, so der Landrat. Er rät allen Teilnehmenden zudem zu einem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist: „Das kann auch ein Selbsttest sein. Diese Tests sorgen einfach für zusätzliche Sicherheit, gerade für Menschen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Mit diesen Vorkehrungen lässt sich der Jahreswechsel viel entspannter angehen.“
 
Die Regeln im Überblick:
Treffen nur in kleinen Gruppen möglich: Maximal dürfen sich insgesamt zehn Geimpfte und Genesene treffen – egal ob drinnen oder draußen. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, bleiben hierbei außer Betracht.
Strenge Kontaktbeschränkungen: Sobald mindestens eine Person nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich Angehörige eines Haushalts höchstens mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, bleiben hierbei außer Betracht.
Gastronomie-Sperrstunde an Silvester aufgehoben: In der Silvesternacht (31. Dezember 2021 auf 1. Januar 2022) wird die Sperrstunde in der Gastronomie ausnahmsweise aufgehoben. Dort kann also unter 2G-Bedingungen um Mitternacht mit Sekt angestoßen werden. Da in Restaurants ohnehin mehrere Menschen bzw. Gruppen zusammentreffen, ist es auch möglich, in kleinen Gruppen mit mehr als zehn Personen zu speisen.
Geschlossene Gesellschaft: Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten (z.B. in der Gastronomie, wenn die Räume abgetrennt sind, oder in einem Sportheim), gilt 2G plus, Geimpfte und Genesene brauchen also zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-(Schnell-)Test. Hier gilt die Beschränkung auf zehn Personen, Tanzveranstaltungen sind untersagt. 
Ansammlungsverbot: Von Silvester, 15 Uhr, bis Neujahr, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt. Sobald mehr als zehn Personen zusammenkommen, muss sich die Gruppe laut Corona-Verordnung “unverzüglich zerstreuen”.
Kein Feuerwerk: Auch in diesem Jahr gibt es ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper.

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen

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