UNTERFRANKEN. Aufgrund der besorgniserregenden Pandemieentwicklung führt die unterfränkische Polizei auch bei öffentlichen Veranstaltungen verschärfte Kontrollen durch. So wird zum Beispiel auch bei der am Samstag stattfindenden Regionalligapartie des TSV Aubstadt gegen den 1.FC Schweinfurt 05 verstärkt kontrolliert, um die Einhaltung der 2G Regel zu gewährleisten.
Insbesondere bei Veranstaltungen und überall sonst, wo viele Menschen aufeinander treffen, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Aufgrund der bedrückenden Situation in den Krankenhäusern ist es auch Aufgabe der unterfränkischen Polizei, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Infektionsschutzregeln zu gewährleisten. Ziel der Kontrollen ist der Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung, um die vierte Welle der Pandemie zu brechen bzw. unter Kontrolle zu bringen.
Die nächste größere Veranstaltung in Unterfranken findet am Samstagnachmittag im Landkreis Rhön-Grabfeld statt. Da beim Heimspiel des TSV Aubstadt mit erhöhtem Fanaufkommen gerechnet werden muss, ist die Einhaltung der geltenden Vorschriften umso wichtiger. Die Einsatzkräfte der Polizei werden bei ihren Kontrollen ein Hauptaugenmerk auf gewissenhafte Zugangskontrollen des Veranstalters legen, um die Einhaltung der 2G-Regel zu gewährleisten. Hierzu steht die Polizei bereits auch in engem Austausch mit dem Verein und dem Landratsamt Rhön-Grabfeld als zuständige Ordnungsbehörde.
Die unterfränkische Polizei appelliert jedoch nicht nur an die Verantwortlichen selbst, sondern auch an aller Besucherinnen und Besucher, um strikte Einhaltung der Infektionsschutzvorschriften. Bitte helfen Sie mit, die Corona-Pandemie einzudämmen und haben Sie Verständnis für die verschärften Maßnahmen. Sie dienen insbesondere auch Ihrem eigenen Schutz.
Abgesehen von Veranstaltungen werden die unterfrankenweit verschärften Kontrollen auch in anderen öffentlichen Bereichen, z.B. in der Gastronomie, in Clubs und Diskotheken sowie in Freizeiteinrichtungen, fortgesetzt. Ordnungswidrigkeiten werden dabei konsequent unterbunden und beanstandet.

Quelle: Polizei

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