Die Maßnahmen sollen ab Mittwoch 24.11.2021 bis zu dem 15.12.2021 gelten.

 

• Epidemische Lage festgestellt
• Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Maximal fünf Personen oder aus zwei Haushalten, Kinder unter 12 sind eingerechnet.
• Verschärfte Kontrollen

 

• 2G plus Regelung:
 – Maskenpflicht und tagesaktueller Schnelltest, 25% der Besucherkapazität dürfen vor Ort ausgeschöpft werden

– bei Kulturveranstaltungen

Werbung
– bei Sportveranstaltungen zum Beispiel Fußball
– auf Messen
– in Freizeiteinrichtungen

 

• 2G Regelung gilt bei:
– Körpernahen Dienstleistungen: zum Beispiel bei Friseuren, im Kosmetikbereich oder bei der Massage
– In Hochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen und Musikschulen
– Zusatzmaßnahme: Sperrstunde der Gastronomie beginnt um 22 Uhr

 

• weitere Zusatzmaßnahmen:
– Discos, Clubs, Bars und die Nachtgastronomie werden geschlossen.
– Jahresmärkte und Weihnachtsmärkte werden abgesagt.
➝ Ausnahme bei Schulen und Kitas: Hier soll verstärkt getestet werden.
➝ Ausnahme beim Handel: Er bleibt offen. 10qm pro Kunde ist die Vorgabe.
➝ Betretungsverbot in Pflegeheim wird es nicht geben.
Notbremse bei einer Inzidenz über 1000
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis bei über 1000, wird hier alles ( außer der Supermärkte, 20qm pro Kunde) geschlossen, wo sonst 2G oder 2G-plus gilt. (Gilt sowohl für Geimpfte als auch für Ungeimpfte.)

 

Weitere Infos dazu auch in diesem Artikel:

Bayern: Ab Mittwoch sollen strengere Corona-Maßnahmen gelten