Die Zahl der an Corona-infizierten Menschen steigt, auch in unserer Region. Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und unsere Patienten sowie Mitarbeitenden zu schützen, gilt ab heute bis auf Weiteres für alle klinischen Bereiche am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt ein Besuchsverbot.
Ausnahmeregelungen gelten für Geburten, Palliativpatienten oder gesundheitliche Ausnahmesituationen und sind ausschließlich nach Rücksprache mit dem jeweiligen Behandlungsteam möglich.
“Wir befinden uns aktuell in einer Ausnahmesituation und bitten alle Patienten und Angehörige um Verständnis. Wir haben viele Patienten, die schwer krank sind und ein geschwächtes Immunsystem haben. Eine Ansteckung mit dem Corona-Virus wäre für diese Patienten fatal”, sagt Sandra Henek, Geschäftsführende Direktorin am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt.

Ausnahmeregelungen
Besuche sind nur noch in Ausnahmefällen möglich:
  • Besucher und Angehörige von Palliativpatienten
  • Begleitung von Sterbenden
  • Werdende Väter oder anderer Vertrauens- und Bezugspersonen bei Geburten
  • Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare und sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben der Zugang gewährt werden muss
Für Besucher gilt die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Praxen und Geschäfte im Zentrum für ambulante Medizin sind weiterhin geöffnet. Bitte beachten sie die aktuellen Hygiene- und Zutrittsregelungen.

Quelle: RHÖN-KLINIKUM AG

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