In der Stadt Würzburg liegen – wie in allen anderen Gemeinden Bayerns auch – im Rathaus, Oberes Foyer, Rückermainstraße 2, die Eintragungslisten für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags im Zeitraum vom Donnerstag, 14. Oktober 2021 bis einschließlich Mittwoch, 27. Oktober 2021, zur Unterschrift aus.

Eintragungsberechtigt sind hierbei deutsche Staatsangehörige, welche bis zum 27. Oktober 2021 das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin ist somit der 27.10.2003), nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung seit mindestens drei Monaten in Bayern gemeldet sind (Meldestichtag:
27.07.2021).

Eine gesonderte, persönliche, amtliche Benachrichtigung an alle Stimmberechtigten, ähnlich einem Wahlbenachrichtigungsbrief, ist vom Abstimmungsrecht her nicht vorgesehen. Es wird deshalb auf die schon veröffentlichte amtliche Bekanntmachung der Stadt Würzburg über die Eintragungsmöglichkeiten verwiesen.

Der zentrale Eintragungsraum für das Volksbegehren wird im Obergeschoss des Rathauses der Stadt Würzburg im oberen Foyer eingerichtet. Der Zugang zum Rathaus und zum Eintragungsraum ist barrierefrei.

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Die üblichen Bürostunden werden umfassend erweitert, um möglichst allen Eintragungswilligen die Eintragung – auch an Wochenenden und in den Abendstunden – zu ermöglichen.

Eintragungszeiten bestehen wie folgt in der Stadt Würzburg:

Do. 14.10.2021 8-18 Uhr
Fr. 15.10.2021 8-15 Uhr
Sa. 16.10.2021 9-13 Uhr
So. 17.10.2021 9-13 Uhr
Mo. 18.10.2021 8-17 Uhr
Die. 19.10.2021 8-17 Uhr
Mi. 20.10.2021 8-17 Uhr
Do. 21.10.2021 8-18 Uhr
Fr. 22.10.2021 8-15 Uhr
Sa. 23.10.2021 9-13 Uhr
So. 24.10.2021 9-13 Uhr
Mo. 25.10.2021 8-17 Uhr
Die. 26.10.2021 8-17 Uhr
Mi. 27.10.2021 8-20 Uhr

Beachtenswert ist auch die Regelung, dass Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, sich in jedem Eintragungsraum in Bayern für das Volksbegehren durch Unterzeichnung in die ausliegenden Listen eintragen lassen können. Den Eintragungsschein erhält auf Antrag eine in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn sie sich z.B. während der Eintragungsfrist außerhalb ihres Eintragungsbezirks aufhält oder aus persönlichen bzw. gesundheitlichen Gründen den vorgesehenen Eintragungsraum nicht aufsuchen kann. Der Eintragungsschein wird von der zuständigen Wahlbehörde der jeweiligen Hauptwohnung ausgestellt. Ein Verfahren analog der Briefwahl ist allerdings nicht vorgesehen!

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben sich vor der Eintragung durch einen amtlichen Ausweis über ihre Person auszuweisen, weshalb ein Ausweis unbedingt mitzuführen ist.

Bei Zweifeln über die Eintragungsberechtigung können weitere Informationen unter der Tel.-Nr. 37-2755 beim Wahlamt der Stadt Würzburg nachgefragt werden.

Quelle: Stadt Würzburg