Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im abgelaufenen Schuljahr 2020/2021 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2021 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden/nächstgelegenen Schulen ab der 11. Klasse, sowie Schüler der Berufs- und Berufsfachschulen geltend machen, deren Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln über 440,- Euro (bis August 2021/ danach: 465,- Euro) pro Schuljahr und Familie betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN erstattungsfähig. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.hassberge.de.
Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.

Quelle: Landratsamt Haßfurt

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