Bayerisches Landesamt für Statistik führt online Vorbefragungen zur Gebäude- und Wohnungszählung für den Zensus 2022 durch
Der Auskunftspflicht kann auch durch Papierfragebogen nachgekommen werden
Das Bayerische Landesamt für Statistik führt seit 6. September Vorbefragungen zu der im Mai 2022 im Rahmen des Zensus anstehenden Gebäude- und Wohnungszählung durch. Dazu werden Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, maximal elf Fragen über einen kurzen Online-Fragebogen innerhalb von 5 bis 10 Minuten zu beantworten. Es besteht Auskunftspflicht. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen werden per Brief versendet.
Wichtiger Hinweis: Wer den Fragebogen nicht online ausfüllen kann, bekommt ab Mitte/Ende Oktober mit einem Erinnerungsschreiben automatisch einen Papierfragebogen zum Ausfüllen zugeschickt. Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür oder am Telefon werden nicht durchgeführt. Zuständig für die Befragung ist das Bayerische Landesamt für Statistik und unter folgender Hotline von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 16.00 Uhr erreichbar: 0911 21552-87400.
Hintergrund der Erhebung
Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die Vorbefragung und später für die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie beispielsweise spätere Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Bayern unter: www.statistik.bayern.de/zensus2022.

Quelle: Landratsamt Haßfurt

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