Bundestagswahl am 26. September 2021
Einfach und kontaktlos per Briefwahl wählen – Beantragung von Briefwahlunterlagen weiterhin möglich
Schweinfurt – Durch weniger persönliche Kontakte wird auch das Coronavirus eingedämmt. Daher erinnert die Stadt Schweinfurt ihre Wahlberechtigten, dass weiterhin vom Angebot der kontaktlosen Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann.
Alle Wahlberechtigten sollten mittlerweile von der Stadt Schweinfurt eine Wahlbenachrichtigung mit der Post erhalten haben. Sofern das bei vermeintlich Wahlberechtigten bislang nicht der Fall ist, mögen diese Bürger sich bitte umgehend beim Bürgeramt (Tel.: 09721 51-3321) melden, um die Wahlberechtigung im Einzelfall zu klären.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht ohne Angabe von Gründen durch Briefwahl ausüben. Dazu muss beim Bürgeramt ein Wahlscheinantrag (= Beantragung von Briefwahlunterlagen) gestellt werden.
– Dazu kann entweder der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt (an die Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann bequem nach Hause geschickt.
– Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen-statistik@schweinfurt.de gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte auch die auf der Wahlbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. angeben.
– Auch online können Briefwahlunterlagen noch bis 21. September 2021 beantragt werden. Dazu bitte den Antrag unterhttps://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9662000 oder einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwenden.
– Die Briefwahlunterlagen können auch bis zum Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr persönlich im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Im Rahmen der Kontaktreduzierung und möglichen längeren Wartezeiten wird jedoch dringend geraten, die Briefwahlunterlagen auf einem der oben genannten Wege zu beantragen.
Bei plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr im Bürgeramt der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss beim Bürgeramt gleichzeitig eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
Die Briefwahlunterlagen beinhalten neben dem Wahlschein einen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt, das den Wahlberechtigten Hilfestellung für das korrekte Ausfüllen und Zurücksenden bietet. Die Wahlbriefe können von den Wählern kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Schweinfurt geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 26. September 2021 bis spätestens 18:00 Uhr bei der Stadt Schweinfurt eingegangen sein.

Quelle: Stadt Schweinfurt

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