Das Landratsamt Haßberge weist darauf hin, dass die Anträge über Hochwasser- Soforthilfe nur noch bis 30 September 2021 gestellt werden können. Verspätet eingegangene Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
Hierbei handelt es sich um die Soforthilfe, welche im Rahmen des Hochwassers am 4. Juli 2021 und 9. Juli 2021 von geschädigten Bürgerinnen und Bürgern beim Landratsamt Haßberge beantragt werden kann.
Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte mitgeteilt werden:
  1. Wo ein Schaden (vollständige Adresse mit den Angaben zum Betroffenen einschl. der Kontaktdaten) und
  2. Welcher Schaden (beschädigte Gebäude etc.) wann (Hochwasser am 4. Juli oder am 9. Juli) entstanden ist.
  3. Zusätzlich wäre für eine erste grobe Einschätzung die etwaige Schadenshöhe hilfreich.
Auf Wunsch können zudem bereits eine Kopie des Personalausweises, sowie eine detaillierte Schadensaufstellung beigefügt werden. Auch kann eine Bestätigung der betreffenden Hausratversicherung, ob Versicherungsschutz auch unter Einschluss von Elementargefahren bestand oder nicht angefügt werden.
Diese Unterlagen werden im weiteren Verfahren ohnehin vorgelegt werden müssen.
Für die Erfassung der Daten kann auch ein Erfassungsbogen verwendet werden, der unter https://www.hassberge.de/fileadmin/data/Ersterfassungsbogen_Hochwasserschaeden18.08.2021.pdf aufrufbar ist. Der ausgefüllte und abgespeicherte Erfassungsbogen kann dann per E-Mail versendet werden an: hochwasserhilfe@landratsamt-hassberge.de.
Die Betroffenen werden nach der Übermittlung der Daten und dessen Überprüfung durch das Landratsamt kontaktiert und über das weitere Verfahren informiert.
Für diejenigen die keinen Zugang zum Internet haben ist eine Telefon-Hotline unter 09521 27-7889 eingerichtet worden. Auf Anfrage bekommen die Betroffenen das erforderliche Formular auf dem Postweg zugesandt.
Die Mitarbeiter stehen Montag – Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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