Die Bund und Länder Konferenz ist beendet und das haben Angela Merkel und die Ministerpräsidenten im Kampf gegen Corona beschlossen:
Zum einen eine positive Nachricht: Die Impfung wirkt sehr positiv auf die Delta Mutation – vor allem bei schweren Verläufen.
Die Maskenpflicht bleibt wie gewohnt bestehen.

Testpflicht für Innenräume ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35:

Ungeimpfte, die keine Corona-Infektion hinter sich haben, werden beim Zugang zum öffentlichen Leben nicht benachteiligt. Sie müssen einen negativen Test vorlegen bei:
  • Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und  Behinderteneinrichtungen
  • Besuchen in Restaurants drinnen
  • Teilnahme von Festen und Veranstaltungen drinnen
  • Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften drinnen
  • Sport drinnen und körpernahen Dienstleistungen (Friseur und Ähnliches)
Also ins Restaurant, ins Kino, zum Friseur oder ins Fitnessstudio gehen kann nur der, der geimpft, getestet oder genesen ist. Diese Regelung gilt ab dem 23. August.

Schnelltests zukünftig kostenpflichtig werden

Ab dem 11 Oktober sollen die kostenfreien Test wegfallen. Ausgenommen von den kostenpflichtigen Schnelltest sind dann Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Epidemische Lage von nationaler Tragweite

Am 11. September läuft diese eigentlich ab. Bund und Länder streben an dass diese verlängert wird.

Pandemie-Bewertungsfaktor wird erweitert

Weiterhin soll die Inzidenz ein zentraler Pandemie-Indikator bleiben. Mit in die Pandemie-Bewertung soll auch die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die Belastung des Gesundheitswesens hineinspielen.
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