Foto: Primaton Symbolbild

Wer am Wochenende unterwegs war und am ein oder anderen Restaurant mit Außenbereich vorbeigekommen ist, oder sogar selbst in einem saß, dem dürfte aufgefallen sein, dass Bedienungen teilweise mit und teilweise ohne Maske gearbeitet haben.
Gibt es aber überhaupt eine Maskenpflicht für Personal im Außenbereich?
Das wollte ein Wirt aus Randersacker herausfinden und hat deshalb einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Vor Gericht ist der Wirt zwar mit seiner Klage gescheitert, durch ihn hat man aber auch herausgefunden, dass es überhaupt gar keine Maskenpflicht gibt. Klingt seltsam und deshalb haben wir uns den Schweinfurter Rechtsanwalt Jürgen Scholl ans Telefon geholt, um etwas Licht ins Dunkle zu bringen:
Das heißt also, man muss nicht, aber wenn man als Wirt auf Nummer sicher gehen möchte, macht man´s lieber? Oder wie ist das zu verstehen?
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