Hochwassersoforthilfen für den Landkreis Haßberge
Landrat Schneider zeigt sich erleichtert, dass auch Geschädigte der vergangenen Hochwasserereignisse aus dem Landkreis Haßberge Soforthilfen in Anspruch nehmen können. Sehr dankbar ist er dem Landtagsabgeordneten Steffen Vogel, der sich sofort nach bekannt werden der ersten Landkreise, für die Hilfen in Aussicht gestellt wurden, erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass nachträglich auch der Landkreis Haßberge in diesen Kreis aufgenommen wird.
Geschädigte können sich ab sofort über die E-Mail Adresse hochwasserhilfe@hassberge.de direkt an das Landratsamt wenden. Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte mitgeteilt werden wo ein Schaden (vollständige Adresse mit den Angaben zum Betroffenen einschl. der Kontaktdaten) und welcher Schaden (beschädigte Gebäude etc.) wann (Hochwasser/Starkregen am 04.07. oder am 09.07.) entstanden ist. Zusätzlich wäre für eine erste grobe Einschätzung die etwaige Schadenshöhe hilfreich. Für die Erfassung der Daten kann auch ein Erfassungsbogen verwendet werden, der unter https://www.hassberge.de/fileadmin/data/ErstErfassungsbogen_HAS_Hochwasserschaeden.pdf www.hassberge.de/  aufrufbar ist. Der ausgefüllte und abgespeicherte Erfassungsbogen kann dann an die oben genannte E-Mail Adresse gesendet werden.
Die Betroffenen werden nach der Übermittlung der Daten und dessen Überprüfung durch das Landratsamt kontaktiert und über das weitere Verfahren informiert.
Für diejenigen die keinen Zugang zum Internet haben ist eine Telefon-Hotline unter 09521-27-7888 eingerichtet worden. Hier können ebenfalls die zu erfassenden Daten übermittelt werden. Die Mitarbeiter stehen am Montag ab 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Hotline ist ab Dienstag dann von 8:00 bis 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr erreichbar.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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