Umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Vereine und Sportler während und nach der Pandemie; Sportausschuss am 06.07.2021 

Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von über 200.000 € für Vereine und Sportler im Sportausschuss am 06.07.2021 auf den Weg gebracht.
Im Sportausschuss der Stadt Schweinfurt vom 06.07.2021 wurden nach einem Sachstandsbericht der Sportverwaltung zur aktuellen Situation der Sportvereine in Schweinfurt auf Anträgen von Stadträten weitreichende finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Vereine und Sportler während und nach der Pandemie mit einem Gesamtvolumen von ca. 206.000 € empfohlen.
Im Bericht wurde dargelegt, dass der Sportbetrieb in den Sportvereinen der Stadt Schweinfurt während der Corona – Pandemie weitestgehend zum Erliegen kam. Auffällig und von vielen Sportvereinen berichtet wurde, dass es keine Neuzugänge gab. Teilweise sind die Entwicklungen der Mitgliederzahlen während der Pandemie bei den einzelnen Sportvereinen dramatisch: In der Zeit von 01.01.2020 bis 01.06.2021 verloren Schweinfurter Sportvereine Mitglieder in Höhe eines unteren zweistelligen Prozentsatzes. Wenn man die positive Wirkung des Sportvereinslebens auf unsere Gesellschaft und hier insbesondere auf die Jugendlichen bedenkt, eine fatale Entwicklung. Dass sowohl Staat als auch Stadt ihre Vereinspauschalen im Jahr 2020 verdoppelten, linderte die finanziellen Nöte der Vereine etwas.
Nach dem gemeinsamen Ansinnen der Mitglieder des Sportausschusses und einem Antrag von CSU und Die Grünen werden im aktuellen Haushaltsjahr 30.000 € zur Unterstützung entsprechender Organisationen und Vereine bei der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für Kurse zum Erlernen des Schwimmens zur Verfügung gestellt, wobei lediglich die Ende Juni angekündigte Förderung des Freistaates für das Freischwimmerabzeichen „Seepferdchen“ in Abzug gebracht wird. Im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit, z. B. in Sport, Spiel und Geselligkeit (Art. 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII) zur Verfügung zu stellen. Es macht Sinn, zu diesem Zweck für alle zur Förderung der Schwimmfähigkeit benötigten Akteure Anreize zu schaffen.
Nach einem weiteren fraktionsübergreifenden Antrag von SPD, Die Linke, Die Grünen und Freie Wähler werden zudem 25.000 € aufgewendet, damit Sportler aus der Stadt Schweinfurt im Alter von 2 bis 18 Jahren auf Antrag im Jahr 2022 einen Zuschuss von pauschal 50 € bei Neueintritt in einen gemeinnützigen Schweinfurter Sportverein beziehen können, wobei für die 6- bis 10-Jährigen der staatliche Zuschuss in Höhe von 30 € in Abzug gebracht wird. Die Vergabe erfolgt nach dem „Windhundprinzip“, d. h. wenn der Gesamtbetrag aufgebraucht ist, kann keine weitere Zuteilung erfolgen.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Kinder weniger Sport gemacht, viele sind aus dem Verein ausgetreten. Dem will Bayern mit aktiver Bewegungsförderung begegnen und die Rückkehr in den Sport für Kinder unabhängig von deren sozialen Verhältnissen unterstützen. Der Bayerische Ministerrat hat deshalb beschlossen, den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschüler des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein zu übernehmen. Zum ersten Schultag soll dafür jedes Grundschulkind einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 € ausgehändigt bekommen.
Die Vereinspauschale wird für das Jahr 2021 wie schon im Vorjahr verdoppelt. Finanzielle Auswirkung für die Vereine: ein Plus von ca. 125.000 € im Jahr 2021!
In 2020 wurde sowohl vom Freistaat Bayern, als auch von der Stadt Schweinfurt, die Vereinspauschale verdoppelt. Ursprünglich war aufgrund der durch die Pandemie angespannten Finanzlage der Stadt Schweinfurt auf eine erneute städtische Verdoppelung im Jahr 2021 verzichtet worden.
Zudem lobt die Stadt Schweinfurt ab dem Jahr 2022 einen jährlichen Sonderpreis „Soziale Bindung“ für Projekte der Schweinfurter Sportvereine zur Förderung der sozialen Bindung in Höhe von 1.000 € aus und verleiht diesen als Pate im Rahmen der Sportgala.
Sämtliche Maßnahmen werden im Haupt- und Finanzausschuss am 20.07.2021 beschlossen bzw. erneut begutachtet.

Quelle: Stadt Schweinfurt

 

 

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