Von Ihren Eltern wurde eine 10-jährige Grundschülerin vertreten, die vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt geklagt hat. Der Grund? – Sie wollte an der schulischen Radfahrausbildung ohne Corona-Test teilnehmen.

Das Verwaltungsgericht hält es für möglich, dass Teile der Radfahrausbildung im Home-Schooling absolviert werden können. Abgelehnt hat es allerding den Antrag des Mädchens, ohne Corona-Test an der praktischen Radfahrausbildung in der Schule teilzunehmen.

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