Kosten für einen WLAN-Hotspot in Asylunterkünften dürfen den Bewohnern nur zu höchstens 30 Prozent von ihren Geldleistungen abgezogen werden. In einem vom Landessozialgericht Schweinfurt angeregten Vergleich einigten sich Asylbewerber der Unterkunft in Obernburg und das Landratsamt Miltenberg auf eine entsprechende Regelung. Das Landratsamt Miltenberg hatte die Geldleistungen der Asylbewerber um die Kosten eines 2018 eingerichteten WLAN-Hotspots gekürzt. Die Flüchtlinge erhielten seither wegen der Nutzung dieser Interneteinwahl rund 35 Euro pro Person und Monat weniger.

Werbung