In unmittelbarer Nähe von Eltingshausen, einem Ortsteil von Oerlenbach, stehen sechs Windräder. Jetzt sollen noch zwei weitere dazu kommen.

Für die Windräder müssen 18.000 Quadratmeter Wald weichen

Nachdem dieser Beschluss jetzt öffentlich wurde, gibt es gewaltigen Widerstand in der Gemeinde. Eine Bürgerinitiative ist entstanden – aus Menschen, für die der Wald “die grüne Lunge von Eltingshausen” ist, und deren Familien vor vielen Jahren den Wald selbst angepflanzt haben – “es dauert mindestens 50 Jahre, bis so etwas wieder bei uns entstehen kann”. Windräder seien okay – aber eben nicht an diesem Standort, das ist das Ziel der Initiative, das sie mit einer Unterschriftensammlung erreichen wollen. Primaton Reporterin Mirjam Helmert hat sich die Lage gestern Abend vor Ort angeschaut:

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Bis zum 1. Juli müssen über 500 Unterschriften gesammelt werden

Noch knapp drei Wochen haben die Eltingshäuser jetzt Zeit, genügend Unterschriften zu sammeln. Deshalb sind sie seit Samstag in alle Gemeindeteilen von Oerlenbach unterwegs um ihr Ziel zu erreichen. Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, braucht die Bürgerinitiative über 500 Stimmen von Wahlberechtigten – das sind 10 Prozent der über 5000 Einwohner. Kommt es schließlich zu einem Bürgerentscheid, kann jeder selbst entscheiden, ob er möchte, dass die Windräder dort errichtet werden.

Abstandsregelung für Windräder

Eigentlich gilt in Bayern die sogenannte “10H-Regelung”. Demnach müssen neu errichtete Anlagen einen Mindestabstand zu Häusern haben, der zehnmal die Höhe des Windrades misst. In Eltingshausen müssten die Windräder also mit einem Abstand von 2,4 Kilometern errichtet werden. Zum geplanten Standort sind es aber nur knapp 1,5 Kilometer.

Im Rahmen eines planerischen Gesamtkonzeptes werden für die Region Vorrang-, Vorbehalts-, und Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen. Bei einem Vorranggebiet steht die Windkraft vor allem. In Eltingshausen handelt es sich aber um ein Vorbehaltsgebiet, dass eine Einspruchsmöglichkeit erlaubt.

Planunterlagen der Gemeinde

Die Planungen sind auch bei der Gemeinde Oerlenbach ausgelegt. Können aber auch online unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.oerlenbach.de/oerlenbach/gemeinde/bekanntmachungen1/index.html