Jetzt ist das Thema mit den Grusel-Grabsteinen im Freizeitland Geiselwind endgültig durch. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Betreiber des Parks haben ihre Berufungen zurück gezogen. Damit ist das Urteil des Amtsgericht Kitzingen rechtskräftig und der Parkbetreiber muss eine Geldstrafe von 1.200 Euro bezahlen. Hintergrund des Prozesses waren echte Grabsteine, die vor dem Horrorhaus aufgestellt waren. Wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener stand der Betreiber vor Gericht.

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