Der Bestatter, der unter Verdacht stand, die Totenruhe gestört zu haben, ist vom Amtsgericht Schweinfurt freigesprochen worden. Dem Bestatter war vorgeworfen worden, fünf Leichen ohne Einverständnis der Angehörigen ins Ausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt gebracht zu haben. Gerichtssprecher Thomas Fenner sagte zum Freispruch, dass das Gericht aber keinen Gewahrsamsbruch feststellen konnte. Laut Strafgesetz wäre das, wenn ein Verstorbener unbefugt aus der Obhut eines Berechtigten genommen wird. Die Angehörigen haben den Bestatter laut Gericht aber beauftragt und ihm die Totenfürsorge mitübertragen.

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