Das Verwaltungsgericht Würzburg hat sowohl den Eilantrag der Bürgerinitiative Stadtwald als auch den Eilantrag der Stadt Schweinfurt auf Widerruf und Unterlassung von Äußerungen abgelehnt. Das Gericht konnte keine besondere Eilbedürftigkeit erkennen, da auch nach den Entscheiden die Rechtmäßigkeit der Äußerungen geprüft werden kann, bestätigte eine Sprecherin Primaton. Die Verfahrenskosten tragen die Stadt und die Vertreterinnen des Bürgerbegehrens.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

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