Angeklagt war er wegen Vorbereitungen zum Bau einer Rohrbombe und dem illegalen Anbau von Cannabis –den Bombenbau konnte ihm das Landgericht Schweinfurt aber nicht nachweisen. Der 31-Jährige aus dem Landkreis wurde nun vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der zentrale Punkt – der Bombenbau – sei rechtlich nicht haltbar gewesen, es habe keine Anhaltspunkte für einen konkreten Tatplan gegeben.
Landgericht Schweinfurt kann Bombenbau nicht nachweisen
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