Aufsehen erregende Entwicklung im Berufungsprozess um den tödlichen Streufahrzeugunfall von Erlabrunn: Wegen Verdunkelungsgefahr ist am Würzburger Landgericht Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen worden.
Fest steht, dass der 58-Jährige den Winterdienst in Erlabrunn verrichtete, als eine 71-Jährige am frühen Morgen vor ihrem Haus tödlich überrollt wurde. Um zu beweisen, dass Reifenspuren dort nicht von dem Streufahrzeug stammen, hatte der Angeklagte einen Gutachter eingeschaltet, der sich bei seinen Ausführungen heute allerdings in Widersprüche verwickelte. Bereits gestern hatte der Angeklagte vor Gericht für Unmut bei Richterin und Staatsanwältin gesorgt, als er eine Art “Geständnis” vom vorausgegangenen Prozesstag fast vollständig relativierte.

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