Der Besitzer eines Freizeitparks mit Grabsteinen ist vom Amtsgericht Kitzingen verwarnt worden und soll eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen.
Das Aufstellen der echten Grabsteine mit lesbaren Namen der Verstorbenen vor dem Horrorhaus sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter am Freitag. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Das Andenken der Verstorbenen sei damit verunglimpft worden.

Der Angeklagte hatte vor dem “Horrorlazarett” mindestens acht Grabsteine mit originalen Inschriften zu Dekorationszwecken aufgestellt, ohne zuvor die Namen der Toten entfernt zu haben. Ein
Mädchen erkannte im Sommer 2017 bei einem Ministrantenausflug den Grabstein seines 1996 verstorbenen Großvaters. Die Witwe des Mannes erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Werbung