Pressebericht der PI Ebern vom 19.09.2018:

Sachbeschädigung an Pkw

Rentweinsdorf, Lkrs. Haßberge: In der Zeit vom 17.09.2018, 22:00 Uhr bis zum 18.09.2018. 06:00 Uhr wurde in Rentweinsdorf in der Straße „Kaulberg“ ein Opel Corsa an der rechten Fahrzeugseite auf einer Länge von ca. 1 Meter verkratzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro. Zeugen, die in der Tatzeit verdächtige Personen in Tatortnähe gesehen haben, werden gebeten sich unter Tel. 09531/9240 bei der Polizeiinspektion Ebern zu melden.

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Nach wie vor Beanstandungen von Autofahrern auf dem Schulweg

Ebern/Lkrs. Haßberge: Obwohl durch die Polizei in der vergangenen Woche intensive Kontrollen auf den Schulwegen durchgeführt wurden (siehe Presseveröffentlichungen), gibt es auch bereits in dieser Woche wieder Beanstandungen, hauptsächlich von Autofahrern. Mehrfach mussten Autofahrer schon wieder wegen Verstoß gegen die Gurtpflicht und das „Handyverbot“ beanstandet werden. Dass auch noch immer nicht die notwendige Aufmerksamkeit auf den Schulwegen herrscht zeigt sich auch an der Tatsache, dass es auch wegen Geschwindigkeit Beanstandungen gibt. So wurde in der letzten Woche beispielsweise zweimal in Ebern in der Georg-Nadler-Str. vor den Schulen mit der Laserpistole die Geschwindigkeit gemessen. Gestern zu Schulbeginn stand ein Messfahrzeug der Verkehrspolizei gegenüber der dortigen Grundschule um erneut die Geschwindigkeit zu messen. Trotz des zu dieser Zeit sehr dichten Verkehrs, schafften es vier Autofahrer die Geschwindigkeit so weit zu überschreiten, dass sie „geblitzt“ wurden. Angesichts dieser Tatsache wird seitens der Polizei weiter kontrolliert.
Keinerlei Beanstandungen gab es am Mittwochmorgen bei einer Sonderkontrolle. Von der Polizeiinspektion Ebern in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck wurde gezielt der Schulbusverkehr unter die Lupe genommen. Auf dem Busparkplatz in der Gymnasiumstraße, wo die Busse ankommen, wurden sowohl die Fahrer, als auch der Zustand der Busse und deren Sicherheitseinrichtungen überprüft. Auch bei der „Beladung“ war nichts zu beanstanden. Häufig beschweren sich Eltern, dass die Busse überladen wären und ihre Kinder bei der Fahrt stehen müssten. In diesem Zusammenhang muss aber erwähnt werden, dass der Schulbusverkehr zum Linienverkehr zählt und bei Linienverkehr Stehplätze gesetzlich erlaubt sind.

Kern, POK

Streckenbezogene Verkehrsüberwachung B 279

Sendelbach/Lkrs. Haßberge: Im Anschluss an die morgendliche Schulbuskontrolle führten die Kontrolleure der Polizeiinspektion Ebern und Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck auf der B 279, im Rahmen der streckenbezogenen Verkehrsüberwachung eine gemeinsame Kontrolle des Schwerverkehrs durch. Schon nach kurzer Zeit gab es die erste Beanstandung. Bei einem 7,5 t Lkw eines Unternehmens aus der Baubranche wurde die fehlende Ladungssicherung bemängelt. Auf der Ladepritsche waren Werkzeugkoffer, schwere Kettengehänge, Rohre und diverse weitere Materialien, völlig ungesichert aufgelegt. Bei einer Bremsung wären diese allesamt nach vorne gerutscht und gegen zwei ebenfalls verladene Kraftstoffkanister geprallt. Erst nachdem der Fahrer und Beifahrer entsprechend sicherten durften sie weiterfahren. Der Bußgelbescheid wird mit der Post folgen. Bußgelder direkt vor Ort bezahlen mussten ein türkischer und ein rumänischer Lkw-Lenker. Bei beiden wurde bei Auswertung der Fahrtschreiberaufzeichnung festgestellt, dass sie erheblich zu schnell auf der Bundesstraße unterwegs waren. Bei zwei Fahrern von Lieferwagen bis 3,5 t, aus Südthüringen und Nürnberg wurden Unregelmäßigkeiten bei den Aufzeichnungen der Fahrtzeiten festgestellt. Sowohl gegen die Fahrer, als auch die Firmenverantwortlichen wird hier Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erstattet. Der hiesige Fahrer eines betagten 26 t-Lkw hatte nur eine einzige Tachoscheibe dabei. Erforderlich ist aber ein lückenloser Nachweis von 28 Tagen. Zudem war an dem Lkw die Prüffrist für das Fahrtschreibergerät überzogen. Auch die notwendige Sicherheitsprüfung (Zwischenuntersuchung) des Lkw war überzogen. Zu allem Überfluss war noch ein Reifen der Zwillingsbereifung abgefahren und die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert. Sämtliche Verstöße werden sich zu einem erheblichen Bußgeld summieren. Die Anzeige wird an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt erstattet. Auch der Fahrer einer Sattelzugmaschine wird sich entsprechend verantworten müssen, da er den Lkw bei einer Spedition abholte und zur Werkstatt fuhr. Wie die nachträgliche Abklärung ergab, fällt diese Fahrt nicht unter die sog. Werkstattfahrten wie z. B. Probefahrten nach der Reparatur. Dementsprechend hätte der Fahrer eine Fahrerkarte gebraucht und das Fahrtschreibergerät bedienen müssen. Beides war nicht der Fall. Auch kleinere Verstöße fielen den Beamten auf. So wurde die Fahrerin eines Sprinters verwarnt, da sie den Gurt nicht angelegt hatte. Damit das Piepen des Fahrzeugs nicht stört, war das Gurtschloss eingesteckt und die Fahrerin saß auf dem Gurt. Dieser nützt so natürlich im Notfall nichts.

Kern, POK

Geschwindigkeits- und Schwerverkehrskontrolle auf der B 303

B 303, Burgpreppach/ Lkr. Haßberge: Auf der B 303 nahe Burgpreppach wurde mit mehreren Beamten der Polizeiinspektion Ebern am Dienstagnachmittag eine Geschwindigkeits- und Schwerverkehrskontrolle durchgeführt.
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit der Lasermesspistole wurden sogar zwei Pkw´s gemessen deren Fahrer jetzt mit einem ein monatigen Fahrverbot, Punkten und hohen Bußgeldern rechnen müssen. Ein aus dem Landkreis stammender 22-jähriger VW-Fahrer wurde mit stolzen 151 km/h anstatt der erlaubten 100 km/h gemessen. Trauriger Spitzenreiter war ein Honda-Fahrer welcher mit 159 km/h unterwegs war.
Im Laufe des Nachmittags wurden noch weitere neun Fahrzeuge aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit, unter denen sich auch eine Sattelzugmaschine mit Auflieger befand, gemessen und beanstandet. Das Gespann war mit 89 km/h anstatt der erlaubten 60 km/h unterwegs. Der Fahrer war zudem auch nicht angegurtet.
Bei der Kontrolle der Ladungssicherung fiel ein Landschaftsgärtner auf, welcher eine 7 Tonnen schwere Baumaschine auf einem Anhänger transportierte. Die Baumaschine war so mangelhaft gesichert, dass die Weiterfahrt durch die Beamten unterbunden wurde bis der Chef des Fahrers zum Sichern geeignete Ketten an die Kontrollstelle brachte. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige, welche mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt geahndet wird. Die Sicherheitsprüfung des Anhängers war ebenfalls überfällig.