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Immer häufiger werden in Deutschland Drohnen gesichtet – kaum ein Tag vergeht mehr ohne Meldungen. Gefährlich sind sie aber längst nicht immer.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Unterfranken haben es die Beamten meist mit privaten Drohnen zu tun, die über bebaute Grundstücke fliegen – so wie zuletzt in Marktheidenfeld. Das dürfen sie nämlich nicht.
Besonders aufmerksam werden die Beamten, wenn Drohnen plötzlich über Menschenmengen auftauchen.
Dabei gibt es auch empfindliche Strafen, sollte sich ein Drohnenpilot falsch verhalten: bis zu 50.000 Euro könnten fällig werden.
Wer sich von einer Drohne gestört oder belästigt fühlt, sollte nicht anfangen selbst etwas zu unternehmen – sondern die Polizei verständigen.
Zum Hintergrund
Eine allgemeine Regelung, wie mit Drohnensichtungen umzugehen ist, gibt es bisher nicht. Nachdem aber beispielsweise der Münchner Flughafen nach einer Sichtung lahngelegt wurde, werden Forderungen nach einem einheitlichen Konzept immer lauter.
Ministerpräsident Söder hat inzwischen einen Gesetzesentwurf: Die bayerische Polizei soll umfassend gegen Drohnen vorgehen dürfen – notfalls auch mit einem Abschuss.
Wie die Abwehr aber im Detail aussehen wird, will das Innenministerium nicht verraten. Klar ist aber: Polizeidrohnen sollen künftig wohl auch bewaffnet sein.
Es soll aber nicht nur die Landespolizei gestärkt werden: Auch die Bundespolizei soll bald eine eigenen Drohnenabwehreinheit bekommen.
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