Die Tat hatte für ordentlich Aufsehen gesorgt – Im November ist ein 76 Jahre alte Frau von ihrem Lebensgefährten im Schlaf erwürgt worden. Am Dienstag hat das Landgericht Schweinfurt entschieden, dass der 82-Jährige für unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht wird.  
Gleichzeitig hat es den Senior vom Vorwurf des heimtückischen Mordes freigesprochen. Laut Gericht war er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig – der 82-Jährige leidet an einer vaskulären Demenz und unter Albträumen. Er kann sich an nichts erinnern. So konnte auch die Frage nach dem „Warum“ nicht beantwortet werden. Eine rationale Erklärung für die Tat gibt es nicht. 
Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein solcher Vorfall aufgrund seiner Erkrankung erneut passiert, kommt der Senior in eine psychiatrische Einrichtung. Dort solle eine Diagnose gestellt und eine Therapie erarbeitet werden.  
Die gesamten Gerichtskosten muss der Angeklagte tragen.  
Die Verteidigung wird keine Rechtsmittel einlegen. 
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