Im Zusammenhang mit dem möglichen Millionenbetrug eines ehemaligen Bankberaters der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge gibt es jetzt ein Urteil in einem der Zivilverfahren. Der Kläger ist einer von mindestens sechs Kunden, die laut Staatsanwaltschaft geschädigt wurden, und wollte rund 45.000 Euro von der Bank zurück. Er argumentierte, dass Geld von seinem Konto abgehoben wurde, ohne dass er die Buchungen selbst veranlasst hatte. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Berufung nun abgewiesen und bestätigt damit das Urteil des Landgerichts Schweinfurt: Entscheidend sei nicht, ob die Abbuchungen autorisiert waren, sondern dass der Kläger oder eine von ihm beauftragte Person davon wusste. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 13 Monaten hätte er Einspruch erheben müssen – diese Frist wurde verpasst, deshalb bekommt er das Geld nicht zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schweinfurt: Geschädigter im Sparkassen-Betrugsfall verliert Zivilprozess vor Oberlandesgericht
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