Der Pro-Kernkraft-Aktivist, der die Sprengung der Kühltürme des Grafenrheinfelder Kernkraftwerks verzögert hat, will seine Geldstrafe nicht bezahlen. Er hat beim Amtsgericht Rechtsmittel gegen das Urteil von vergangener Woche eingelegt. Wegen Hausfriedensbruchs soll der 38-Jährige 4.000 Euro in Raten zahlen. Der Mann war am 16. August 2024 auf einen Strommast neben dem Kraftwerksgelände geklettert und hatte die Sprengung um rund anderthalb Stunden verzögert. Nach eigenen Angaben wollte er ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen. 
Werbung