Pressebericht des PP Unterfranken vom 10.07.2025 – Bereich Main-Rhön
Sicherheit im Straßenverkehr – Polizeikontrollen – Einige Fahrer berauscht
MAIN-RHÖN. Die Polizeibeamten in der Region setzen verstärkt auf Kontrollmaßnahmen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll und nüchtern am Straßenverkehr teilnimmt. Die Polizei schätzt auch den großen Zuspruch und die Unterstützung aus der Bevölkerung sehr. In einigen Fällen war es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Weiterfahrt zu untersagen und Strafverfahren gegen Fahrer einzuleiten, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen standen. Die Menschen in der Region können weiterhin darauf vertrauen, dass die Polizei regelmäßig kontrolliert und die Sicherheit im Straßenverkehr aktiv überwacht.
Kontrolle im Bereich Bad Königshofen
Am Mittwoch, gegen 11:10 Uhr, ist eine Streife auf eine 29-jährige Frau aufmerksam geworden. Die Fahrerin eines Kleinwagen wurde im Kapelleinsweg angehalten und kontrolliert. Hierbei hat sich bei den Beamten der Verdacht eingestellt, dass die Frau unter dem Einfluss von Cannabis stehen könnte. Ein durchgeführter Drogenschnelltest ergab ein positives Ergebnis auf THC.
Kontrolle im Bereich Mellrichstadt
Ohne Fahrerlaubnis und alkoholisiert versuchte ein 69-jähriger Mann mit seinem dreirädrigen Kfz sich am Mittwochabend einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Gegen 19:15 Uhr konnte der Mann schließlich in Nordheim v. d. Rhön im Ortsteil Neustädtles angehalten und kontrolliert werden. Hierbei stellten die Kollegen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über einem Promille.
Kontrolle im Bereich Hammelburg
Gegen 20:00 Uhr fiel einer Streife der Hammelburger Polizei ein Fahrradfahrer in der „Hintere Torstraße“ auf. Bereits zu Beginn der Kontrolle konnte bei dem 37-Jährigen deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,7 Promille.
Maßnahmen der Polizei
In allen Fällen, in denen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden, sind entsprechenden Maßnahmen, wie Blutentnahmen und die Unterbindung der Weiterfahrt, angeordnet worden. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
Weiterhin gezielte Verkehrskontrollen in ganz Unterfranken
Die Erfahrung und die Verkehrskontrollen zeigen, dass der überwältigende Teil der Verkehrsteilnehmer sich nicht berauscht ans Steuer setzen. Doch die Tatsache, dass vereinzelt Personen alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, macht die Notwendigkeit des polizeilichen Engagements deutlich.
Auch zukünftig werden wir die Anstrengungen im Bereich der Präventionsarbeit, aber auch die Kontrolltätigkeiten weiter intensivieren, um solche Fahrzeugführer aus dem Verkehr zu ziehen.
Diebstahl aus Selbstbedienungsladen – Hinweis führt zum Täter – Strafverfahren eingeleitet
MOTTEN, LKR. BAD KISSINGEN. Montagmittag wurde die Kasse aus einem Selbstbedienungsladen aufgebrochen und das Bargeld daraus entwendet. Der Täter entkam unerkannt – zunächst. Aufmerksame Bürger gaben den entscheidenden Hinweis und der Tatverdacht richtet sich nun gegen einen 55-jährigen Mann. Beamte haben die Wohnanschrift des Tatverdächtigen durchsucht und ein Strafverfahren eingeleitet.
In einem Selbstbedienungsladen in der Fuldaer Straße wurde am Montag gegen 15:00 Uhr gewaltsam die Kasse aufgebrochen und der Inhalt entwendet. Der Täter flüchtete mit einer niedrigen dreistelligen Geldsumme. Noch am Tattag gaben aufmerksame Bürger den entscheidenden Hinweis auf den Tatverdächtigen.
Beamte der Bad Brückenauer Polizei haben noch vor Ort die Ermittlungen aufgenommen und Spuren gesichert. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde an der Wohnanschrift des 55-jährigen Tatverdächtigen durchsucht. Die Beamten haben ein Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls und Sachbeschädigung eingeleitet.
Körperliche Auseinandersetzung – Polizei ermittelt und sucht Zeugen
SCHWEINFURT. Zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen kam es am Mittwochabend. Ein 30-Jähriger wurde hierbei leicht verletzt. Die Schweinfurter Polizei ermittelt zu den Hintergründen und sucht Zeugen.
Nach aktuellem Erkenntnisstand randalierten gegen 20:00 Uhr drei Personen in der Niederwerrner Straße. Eine 30-jähriger Zeuge sprach die drei Jugendlichen an und forderte sie auf, die Örtlichkeit zu verlassen. Daraufhin kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den drei Unbekannten und dem Zeugen. Anschließend rannten die Jugendlichen in Richtung Theaterpark davon. Die anschließend hinzugerufene Polizei konnte jedoch vor Ort nur den Geschädigten antreffen. Von den drei unbekannten Tatverdächtigen fehlt bislang jede Spur.
Der 30-jährige Mann wurde bei der Streitigkeit leicht verletzt und konnte das Krankenhaus nach medizinischer Behandlung selbstständig verlassen.
Die drei Tatverdächtigen Männer können nur vage wie folgt beschrieben werden:
Tatverdächtiger 1:
• Circa 18 Jahre alt
• Etwa 180 cm groß
• Trug eine graue Sweatshirt Jacke und eine blaue Jeans
Tatverdächtiger 2:
• Circa 17 Jahre alt
• Trug ein weißes T-Shirt und eine blaue Jeans
Tatverdächtiger 3:
• Circa 17 Jahre alt
• Etwa 165 cm groß
Die Polizei Schweinfurt hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung mit folgenden Fragen um Mithilfe:
• Wer konnte den Vorfall in der Niederwerrner Straße beobachten?
• Wer hat die drei Männer möglicherweise im Vorfeld der Auseinandersetzung gesehen?
• Wem sind die drei flüchtenden Tatverdächtigen aufgefallen?
• Wer kann sachdienliche Hinweise geben, die zur Aufklärung des Vorfalls beitragen könnten?
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Schweinfurt unter Tel. 09721/202-0 entgegen.
Weitere Zeugenaufrufe
Polizeiinspektion Bad Kissingen
BAD KISSINGEN. Mittwochabend wurde ein geparkter schwarzer Opel Astra angefahren. Der Pkw stand zwischen 18:40 Uhr und 19:06 Uhr auf dem LIDL-Parkplatz in der Hartmannstraße. Der Unfallverursacher hat in dieser Zeit die hintere Stoßstange touchiert und sich letztlich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
MASSBACH, OT POPPENLAUER, LKR. BAD KISSINGEN. Am Wasserhaus wurde von einem Unbekannten ein Graffiti gesprüht. Die Sachbeschädigung ereignete sich zwischen Dienstag, 19:00 Uhr und Mittwoch 08:45 Uhr.
BAD KISSINGEN. Am Dienstag, zwischen 11:30 Uhr und 14:30 Uhr, wurde im Parkhaus in der Kapellenstraße ein Pkw angefahren. Der graue Peugeot 3008 parkte dort auf dem Parkplatz Nr. 29 auf Parkdeck A. Hierbei hat ein bislang unbekanntes weißes Fahrzeug die Beifahrerseite touchiert und diese verkratzt.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Kissingen unter Tel. 0971/7149-0 entgegen.
Polizeiinspektion Haßfurt
HASSFURT. In der Ringstraße wurde der Innenraum eines abgestellten Pkw beschädigt. Der unverschlossene graue Opel Corsa stand dort von Montag, 20:00 Uhr bis Mittwoch 08:00 Uhr. Ein Unbekannter hat in dem Zeitraum im Fahrzeug gewütet und hierbei erheblichen Schaden verursacht.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Haßfurt unter Tel. 09521/927-0 entgegen.
Polizeiinspektion Schweinfurt
SCHWEINFURT. Aus einem Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses in der Straße „Schelmsrasen“ wurden zwischen Montag, 17:00 Uhr und Mittwoch, 18:15 Uhr, zwei hochwertige Rennräder entwendet. Der Schaden wird auf etwa 17.000 Euro geschätzt.
BERGRHEINFELD. Am Mittwoch, zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, wurde ein Laternenmast in der Schweinfurter Straße durch ein bislang unbekanntes Fahrzeug angefahren. Der Schaden liegt bei schätzungsweise 2.500 Euro.
SCHWEINFURT. Bereits zwischen dem 02. Juli, 17:00 Uhr und dem 03. Juli 2025, 12:30 Uhr, wurde ein schwarzer Ford an der linken hinteren Fahrzeugtüre beschädigt. Das Fahrzeug parkte in der Haydnstraße auf einer gekennzeichneten Fläche am Fahrbahnrand.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Schweinfurt unter Tel. 09721/202-0 entgegen.
Ladendiebe einen Tag nach der Tat zu Freiheitsstrafen verurteilt
SCHWEINFURT. Durch das sogenannte beschleunigte Verfahren folgte für zwei Ladendiebe am Mittwoch die Freiheitsstrafe. Ein aufmerksamer Zeuge hatte die beiden Männer am Dienstag beim Diebstahl von hochwertigen Parfums beobachtet und die Polizei informiert. Die mutmaßlichen Täter konnten im Rahmen der Fahndung festgenommen werden. Bereits einen Tag später standen sie vor dem Richter und mussten sich für ihre Taten verantworten.
Ein aufmerksamer Zeuge beobachte am Dienstagvormittag, gegen 10:15 Uhr, die beiden algerischen Männer im Alter von 20 und 42 Jahren, wie sie hochwertige Parfums aus den Regalen nahmen und anschließend den Drogeriemarkt in der Spitalstraße verließen. Durch eine sofort eingeleitete Fahndung der Schweinfurter Polizei konnten die beiden Männer im Stadtgebiet festgenommen werden.
Auf Anordnung der Schweinfurter Staatsanwaltschaft nahmen die Beamten die Tatverdächtigen vorläufig fest und führten sie bereits am Donnerstag, einen Tag nach der Tat, dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt vor. Dieser verurteilte den 20-Jährigen im sogenannten beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und den 42-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die beide zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Anmerkung: Erklärung „Beschleunigtes Verfahren“
Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt und stellt eine besondere Verfahrensart dar, die in einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll. Dabei soll die Strafe „der Tat auf dem Fuße folgen“.
Damit ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür darf zunächst die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als ein Jahr sein. Auf diese Weise ist von vornherein ausgeschlossen, dass das beschleunigte Verfahren bei schweren Delikten durchgeführt werden kann. Daneben muss die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder klarer Beweislage zu einer sofortigen Verhandlung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens geeignet ist. Damit ist gemeint, dass die Hauptverhandlung sofort oder in deutlich kürzerer Zeit als im normalen Verfahren durchgeführt und aller Erwartung nach auch innerhalb eines Termins abgeschlossen werden kann.
Schließlich muss es sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen oder um einen Heranwachsenden, also eine Person ab 18 bis einschließlich 20 Jahren, handeln. Bei Jugendlichen, also Personen ab 14 bis einschließlich 17 Jahren, ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht zulässig.