Bild: Stadt Schweinfurt

Zum Jahreswechsel gehört für viele das Feuerwerk in der Silvesternacht dazu, doch nicht überall darf geknallt werden. Wie die Stadt Schweinfurt mitgeteilt hat, gilt das im Jahr 2020 eingeführte „Feuerwerksverbot“ auch in diesem Jahr. Somit ist der Kernbereich der Innenstadt rund um das Rathaus und den Marktplatz eine Verbotszone für das Abbrennen von Raketen, Böllern und Co. Der Grund für die Feuerwerksverbotszone sei damals wie heute der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses. Grundsätzlich verboten sind übrigens Böller und Raketen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reetdach- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

 

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